Wer in den
Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our,
einschließlich des Stausees bei Vianden die Fischerei ausübt, muss,
wenn er älter als vierzehn Jahre ist, einen auf seinen Namen
lautenden Grenzgewässer-Fischereierlaubnisschein bei sich führen.
Personen unter 14 Jahren dürfen die Fischerei nur unter Aufsicht
eines volljährigen Fischereierlaubnisscheininhabers ausüben.
Wer in den
Binnengewässern die Fischerei ausübt
muss, wenn er älter als vierzehn Jahre ist, einen auf seinen Namen
lautenden Binnengewässer-Fischereierlaubnisschein bei sich führen.
Personen unter 14 Jahren können in den Binnengewässern ohne
Fischereierlaubnisschein fischen, unter der Bedingungen dass sie nur
mit einer Handangel fischen.
In den Grenzgewässern ( Mosel, Sauer und Our ) einschliesslich des
Stausees von Vianden,
sowie in den Binnengewässern der 2ten Kategorie;
der Mittelsauer, dem Stausee von Esch-Sauer, und einigen Teilstrecken der
Obersauer.
Der See von Weiswampach und der See von Echternach können ohne staatliche
Erlaubnisscheine beangelt werden. Hier muss ein Tagesschein beim Pächter
gelöst werden.
Der Fischereierlaubnisschein ist eingeteilt in verschiedene
Kategorien und wird ausgegeben:
A....als Uferschein für den Fischfang mit einer
Handangel (Uferfischerei).
B.....für Mosel und Sauer als Nachenschein zum
Fischfang mit einer Handangel unter Verwendung eines Nachens, Bootes, Floßes
oder einer ähnlichen Schwimmvorrichtung (Nachenfischerei). Der Nachenschein
schließt den Uferschein ein und gilt ohne Nachenbenutzung auch für die Our.
Üben die Inhabern oder der lnhaber eines Nachenscheins die Fischerei ohne
Nachen aus, so sind sie an die Einschränkungen der Uferfischerei gebunden.
Der Fischereierlaubnisschein wird erteilt:
- als
Jahreserlaubnisschein für die Dauer eines Jahres vom Tag der Ausgabe
- als Monatserlaubnisschein für die Dauer von 30 aufeinander folgenden Tagen
- als Wochenerlaubnisschein für die Dauer von sieben aufeinander
folgenden Tagen
- als Tagessammelschein von Gruppen von mehr als 12 Personen, die die
Fischerei gemeinsam vom Ufer aus ausüben.
Als Entgelt/Gebühr sind zu entrichten für den
-
Jahreserlaubnisschein als Uferschein 15 EUR
- Jahreserlaubnisschein als
Nachenschein 40 EUR
- Monatserlaubnisschein als Uferschein 10 EUR
-
Monatserlaubnisschein als Nachenschein 25 EUR
- Wochenerlaubnisschein als
Uferschein 5 EUR
- Wochenerlaubnisschein als Nachenschein 10 EUR
-
Tagessammelschein je Person und Veranstaltung 0,50 EUR
Die
Entgelte für den Bereich des Stausees bei Vianden werden von der Société
Électrique de l'Our festgesetzt.
-Jahresschein 24,79-€ ( Passbild
erfordert ) ( auf Anfrage bei SEO )
-Wochenschein 12.50-€ ( wird durch
Tourist Info Vianden ausgestellt )
Zum Angeln in den Binnengewässern wird der Fischereierlaubnisschein
FES 0, A oder B verlangt. Die Binnengewässer sind in 2
Kategorien eingeteilt.
1. Kategorie: schiff- und floßbare Gewässer (= öffentliche Gewässer):
a) der Stausee von Esch/Sauer
b) die Sauer von der Alzette-Einmündung in
Ettelbrück bis zur Einmündung der Our bei Wallendorf.
2. Kategorie: die nicht schiff- und floßbaren Flüsse (alle anderen
Inlandsgewässer = privat verpachtete Gewässer). In diesen Gewässern
darf nur mit Erlaubnis des Pächters geangelt werden.
Für Gastangler (
Touristen ) sind hier nur die Strecken des Camping Heiderscheidergrund,
Camping Dirbach , des Hotels Dahm in Bourscheid und der Gaststecke des
Fishing in .... mit zusätzlichem Tagesschein zugänglich
Fischereierlaubnisschein -FES-
Einfacher
FES: -O- für die Fischerei in den Gewässern der 2. Kategorie
Bedingung: Fischereiberechtigter (Ansteigerer) oder schriftliche Erlaubnis
des Fischereiberechtigten.
Spezial FES –A- Rechte des einfachen FES, zusätzlich für
die Fischerei vom Ufer aus in den Gewässern der ersten Kategorie:
Spezial FES –B- Rechte des einfachen und des
Spezial FES "A", zusätzlich für die Bootsfischerei in den Gewässern der
ersten Kategorie:
Einfacher FES: -O- 12 € / Jahr; 2 € / Monat ("Touristenschein").
Spezial FES –A- 18 € / Jahr; 3 € / Monat ("Touristenschein").
Spezial
FES –B- 23 € / Jahr; 4 € / Monat ("Touristenschein").
Leider sind zur Zeit alle Erlaubnisscheine nur Wochentags zwischen 09.00
und 12.00 Uhr, sowie zwischen 14.00 und 16.00 Uhr zu bekommen
Grenzgewässer:
Mittels eines
Formulares, kann der Jahres-, Monats- oder Wochenschein bei der
Domainenverwaltung ( Enrégistrement) gelöst werden. Die meisten
Gemeindesekretariate, sowie einige Angelläden verkaufen die Erlaubnisscheine
ebenfalls.
Binnengewässer:
Die Distriktskommissariate in Luxemburg, Diekirch und Grevenmacher,
außerdem verschiedene Gemeindesekretariate, z.B. Clerf, Differdingen,
Düdelingen, Esch/Alzette, Esch/Sauer, Stauseegemeinde, Vianden.
Die
Jahreserlaubnisscheine können mittels einer Wertmarke, die bei der
Domänenverwaltung erhältlich ist, verlängert werden. Beim Antrag für den
Jahresschein muss ein Auszug aus dem Strafregister vorgelegt werden.
Desweiteren ist das Vorlegen des Ausweises ist ein Passbild verlangt.
Adressen der Distriktskommissariate
- 2A r. Prince Henri L-6735 Grevenmacher
(Gréiwemaacher) Tel : 75 00 14-1 Fax : 75 88 19
- pl. Guillaume L-9237 Diekirch (Dikrech) Tel : 80 35
30 Fax : 80 28 60
- 4 r. de Nassau L-2213 Luxembourg (Lëtzebuerg) Tel :
26 44 61-1 Fax : 26 44 03 66
Adressen der Domainenverwaltung ( Enrégistrement)
- 5 r. de Kautenbach L-9534 Wiltz (Wooltz) Tel
: 95 80 41 Fax : 95 97 20
- 2 r. de la Gare L-5540 Remich (Réimech) Tel : 23 66
90 23 Fax : 23 69 96 66
- 3-7 r. G.-D. Charlotte L-7520 Mersch (Miersch) Tel
: 32 00 76 Fax : 32 68 52
- hôtel des postes L-6774 Grevenmacher
(Gréiwemaacher) Tel : 75 00 19-1 Fax : 75 94 67
- 33-35 r. Zénon Bernard L-4031 Esch-sur-Alzette
(Esch-Uelzecht) Tel : 54 86 71-1 Fax : 54 64 89
- 2 r. du Pont L-6471 Echternach (Iechternach) Tel :
72 00 29 Fax : 72 73 83 sowie im Gemeindeamt am Marktplatz (Zimmer 1.5).
- hôtel des postes L-9202 Diekirch (Dikrech) Tel : 80
96 06-1 Fax : 80 40 75
- 1 Grand-Rue L-9710 Clervaux (Clierf) Tel : 92 10 25
Fax : 92 30 49
- 55 r. du Kiem L-8328 Capellen (Kapellen) Tel : 30
00 14 Fax : 30 55 35
- 74 Grand-Rue L-8510 Redange-sur-Attert (Réiden
(Atert) Tel : 23 62 10 97 Fax : 23 62 96 56
- 1-3 av. Guillaume L-1651 Luxembourg (Lëtzebuerg)
Tel : 4 49 05-1 Fax : 45 42 98
Nein,
in den Grenzgewässern, gibt es neben verschiedenen
Artenschonzeiten eine jährliche Schonzeit, in der jegliche Fischerei
verboten ist.
Die jährliche Schonzeit dauert
1. in der Mosel und in der Sauer vom 1.
März bis einschließlich 14. Juni,
2. in der Our vom 1. Januar bis
einschließlich 31. März.
Während der jährlichen Schonzeit ist jeglicher
Fischfang verboten.
Es gelten folgende Artenschonzeiten:
1. für den Hecht (Esox lucius L.)
und den Zander (Stizostedion lucioperca L.) vom 1. Januar bis einschließlich
14. Juni,
2. für die Bachforelle (Salmo trutta forma fario L.) in der
Mosel, Sauer vom 1. Oktober bis einschließlich 14 Juni In der Our unterhalb
der Brücke in Dasburg vom 1. Oktober bis einschließlich 31. März, in der Our
oberhalb der Brücke in Dasburg vom 1. August bis einschließlich 31. März,
3. für die Äsche (Thymallus thymallus L.) vom 1. Januar bis einschließlich
30. April,
4. für das Rotauge (Rutilus rutilus L.), die Rotfeder
(Scardinius erythrophtaimus L.), die Schleie (Tinca tinca L.), die Nase
(Chondrostoma nasus L.), die Barbe (Barbus barbus L.) und den Karpfen
(Cyprinus carpio L.) vom 1. März bis einschließlich 14. Juni.
Ausserdem ist das Angeln zur Nachtzeit verboten: als Nacht gilt:
a)
vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr
b) vom 1.
November bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr
in den Binnengewässern gibt es keine jährliche
Schonzeit. Hier gelten ausschliesslich Artenschonzeiten.

Ja, hierzu zählen:
Das Fischen mit Stipp oder Spinnrute ist ausschliesslich vum Ufer oder
aus dem Boot gestattet.
Ausnahme zum Fliegenfischen in der Sauer, und nur in der Sauer...
Waten in Mosel und Our sind auch für den Fliegenfischer tabu.
Das hängt vom Gewässer ab;
Stausee von Esch-Sauer maximal 6 Salmoniden
(Forellen, Saiblinge, Äschen) sowie 2 Hechte oder Zander, oder 1 Hecht und 1
Zander. Andere Fischarten ohne Mengenbeschränkung.
Mittelsauer ( Ettelbrück-Wallendorf ) maximal 3
Salmoniden (Forellen, Saiblinge, Äschen) sowie 1 Hecht oder 1 Zander. Andere
Fischarten ohne Mengenbeschränkung.
Obersauer und andere Inlandsgewässer Je nach Gutdünken des Pächters....leider
Mosel,Grenzsauer und Our, maximal 3
Salmoniden ( Forelle, Äsche ) und 1 Hecht
pro Tag. Andere Fischarten ohne
Mengenbeschränkung.