FAQ


Rund ums Angeln in Luxemburg 

Wichtig:Luxemburg ist in 2 Arten von Gewässern eingeteilt. Die Grenzgewässer und die Binnengewässer. Hier gelten teilweise unterschiedliche Vorschriften und Bedingungen.


Benötige ich einen Erlaubnisschein zum Angeln in Luxemburg?


Wer in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our, einschließlich des Stausees bei Vianden die Fischerei ausübt, muss, wenn er älter als vierzehn Jahre ist, einen auf seinen Namen lautenden Grenzgewässer-Fischereierlaubnisschein bei sich führen.
Personen unter 14 Jahren dürfen die Fischerei nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereierlaubnisscheininhabers ausüben.
 
Wer in den Binnengewässern die Fischerei ausübt muss, wenn er älter als vierzehn Jahre ist, einen auf seinen Namen lautenden Binnengewässer-Fischereierlaubnisschein bei sich führen.
Personen unter 14 Jahren können in den Binnengewässern ohne Fischereierlaubnisschein fischen, unter der Bedingungen dass sie nur mit einer Handangel fischen.


Wo darf ich angeln in Luxemburg?

In den Grenzgewässern ( Mosel, Sauer und Our ) einschliesslich des Stausees von Vianden,
sowie in den Binnengewässern der 2ten Kategorie; der Mittelsauer, dem Stausee von Esch-Sauer, und einigen Teilstrecken der Obersauer.

Der See von Weiswampach und der See von Echternach können ohne staatliche Erlaubnisscheine beangelt werden. Hier muss ein Tagesschein beim Pächter gelöst werden.

 

Welche Erlaubnisscheine benötige ich zum Angeln in den Grenzgewässern?

 Der Fischereierlaubnisschein  ist eingeteilt in verschiedene Kategorien und wird ausgegeben:


A....als Uferschein für den Fischfang mit einer Handangel (Uferfischerei).


B.....für Mosel und Sauer als Nachenschein zum Fischfang mit einer Handangel unter Verwendung eines Nachens, Bootes, Floßes oder einer ähnlichen Schwimmvorrichtung (Nachenfischerei). Der Nachenschein schließt den Uferschein ein und gilt ohne Nachenbenutzung auch für die Our. Üben die Inhabern oder der lnhaber eines Nachenscheins die Fischerei ohne Nachen aus, so sind sie an die Einschränkungen der Uferfischerei gebunden.

 

Wie sind die Grenzgewässerscheine eingeteilt, und was kosten sie?

 Der Fischereierlaubnisschein wird erteilt:

- als Jahreserlaubnisschein für die Dauer eines Jahres vom Tag der Ausgabe

- als Monatserlaubnisschein für die Dauer von 30 aufeinander folgenden Tagen

- als Wochenerlaubnisschein für die Dauer von sieben aufeinander folgenden Tagen

- als Tagessammelschein von Gruppen von mehr als 12 Personen, die die Fischerei gemeinsam vom Ufer aus ausüben.

Als Entgelt/Gebühr sind zu entrichten für den
- Jahreserlaubnisschein als Uferschein 15 EUR
- Jahreserlaubnisschein als Nachenschein 40 EUR
- Monatserlaubnisschein als Uferschein 10 EUR
- Monatserlaubnisschein als Nachenschein 25 EUR
- Wochenerlaubnisschein als Uferschein 5 EUR
- Wochenerlaubnisschein als Nachenschein 10 EUR
- Tagessammelschein je Person und Veranstaltung 0,50 EUR


Die Entgelte für den Bereich des Stausees bei Vianden werden von der Société Électrique de l'Our festgesetzt.
-Jahresschein 24,79-€ ( Passbild erfordert ) ( auf Anfrage bei SEO )
-Wochenschein 12.50-€ ( wird durch Tourist Info Vianden ausgestellt )
 

Welche Erlaubnisscheine benötige ich zum Angeln in den Binnengewässern?

Zum Angeln in den Binnengewässern wird der Fischereierlaubnisschein FES 0, A oder B verlangt. Die Binnengewässer sind in 2 Kategorien eingeteilt.

1. Kategorie: schiff- und floßbare Gewässer (= öffentliche Gewässer):
a) der Stausee von Esch/Sauer
b) die Sauer von der Alzette-Einmündung in Ettelbrück bis zur Einmündung der Our bei Wallendorf.

2. Kategorie: die nicht schiff- und floßbaren Flüsse (alle anderen Inlandsgewässer =  privat verpachtete Gewässer). In diesen Gewässern darf nur mit Erlaubnis des Pächters geangelt werden.
Für Gastangler ( Touristen ) sind hier nur die Strecken des Camping Heiderscheidergrund,  Camping Dirbach , des Hotels Dahm in Bourscheid und der Gaststecke des Fishing in .... mit zusätzlichem Tagesschein zugänglich

 

Wie sind die Binnengewässerscheine eingeteilt, und was kosten sie?

Fischereierlaubnisschein -FES-

Einfacher FES: -O- für die Fischerei in den Gewässern der 2. Kategorie
Bedingung: Fischereiberechtigter (Ansteigerer) oder schriftliche Erlaubnis des Fischereiberechtigten.

Spezial FES –A- Rechte des einfachen FES, zusätzlich für die Fischerei vom Ufer aus in den Gewässern der ersten Kategorie:

 Spezial FES –B- Rechte des einfachen und des Spezial FES "A", zusätzlich für die Bootsfischerei in den Gewässern der ersten Kategorie:

 Einfacher FES: -O- 12 € / Jahr; 2 € / Monat ("Touristenschein").
Spezial FES –A- 18 € / Jahr; 3 € / Monat ("Touristenschein").
Spezial FES –B- 23 € / Jahr; 4 € / Monat ("Touristenschein").

 

Wo bekomme ich die Angelscheine zum Fischen in Luxemburg?

Leider sind zur Zeit alle Erlaubnisscheine nur Wochentags zwischen 09.00 und 12.00 Uhr, sowie zwischen 14.00 und 16.00 Uhr zu bekommen

Grenzgewässer:

Mittels eines Formulares, kann der Jahres-, Monats- oder Wochenschein bei der Domainenverwaltung ( Enrégistrement) gelöst werden. Die meisten Gemeindesekretariate, sowie einige Angelläden verkaufen die Erlaubnisscheine ebenfalls.

Binnengewässer:

Die Distriktskommissariate in Luxemburg, Diekirch und Grevenmacher, außerdem verschiedene Gemeindesekretariate, z.B. Clerf, Differdingen, Düdelingen, Esch/Alzette, Esch/Sauer, Stauseegemeinde, Vianden.
Die Jahreserlaubnisscheine können mittels einer Wertmarke, die bei der Domänenverwaltung erhältlich ist, verlängert werden. Beim Antrag für den Jahresschein muss ein Auszug aus dem Strafregister vorgelegt werden. Desweiteren ist das Vorlegen des Ausweises ist ein Passbild verlangt.

Adressen der Distriktskommissariate

  • 2A r. Prince Henri L-6735 Grevenmacher (Gréiwemaacher) Tel : 75 00 14-1 Fax : 75 88 19
  • pl. Guillaume L-9237 Diekirch (Dikrech) Tel : 80 35 30 Fax : 80 28 60
  • 4 r. de Nassau L-2213 Luxembourg (Lëtzebuerg) Tel : 26 44 61-1 Fax : 26 44 03 66

Adressen der Domainenverwaltung ( Enrégistrement)

  •  5 r. de Kautenbach L-9534 Wiltz (Wooltz) Tel : 95 80 41 Fax : 95 97 20
  • 2 r. de la Gare L-5540 Remich (Réimech) Tel : 23 66 90 23 Fax : 23 69 96 66
  • 3-7 r. G.-D. Charlotte L-7520 Mersch (Miersch) Tel : 32 00 76 Fax : 32 68 52
  • hôtel des postes L-6774 Grevenmacher (Gréiwemaacher) Tel : 75 00 19-1 Fax : 75 94 67
  • 33-35 r. Zénon Bernard L-4031 Esch-sur-Alzette (Esch-Uelzecht) Tel : 54 86 71-1 Fax : 54 64 89
  • 2 r. du Pont L-6471 Echternach (Iechternach) Tel : 72 00 29 Fax : 72 73 83 sowie im Gemeindeamt am Marktplatz (Zimmer 1.5).
  • hôtel des postes L-9202 Diekirch (Dikrech) Tel : 80 96 06-1 Fax : 80 40 75
  • 1 Grand-Rue L-9710 Clervaux (Clierf) Tel : 92 10 25 Fax : 92 30 49
  • 55 r. du Kiem L-8328 Capellen (Kapellen) Tel : 30 00 14 Fax : 30 55 35
  • 74 Grand-Rue L-8510 Redange-sur-Attert (Réiden (Atert) Tel : 23 62 10 97 Fax : 23 62 96 56
  • 1-3 av. Guillaume L-1651 Luxembourg (Lëtzebuerg) Tel : 4 49 05-1 Fax : 45 42 98

 

Kann ich das ganze Jahr über Angeln in Luxemburg?

Nein,

 in den Grenzgewässern, gibt es neben verschiedenen Artenschonzeiten eine jährliche Schonzeit, in der jegliche Fischerei verboten ist.

Die jährliche Schonzeit dauert
1. in der Mosel und in der Sauer vom 1. März bis einschließlich 14. Juni,
2. in der Our vom 1. Januar bis einschließlich 31. März.
Während der jährlichen Schonzeit ist jeglicher Fischfang verboten.

Es gelten folgende Artenschonzeiten:
1. für den Hecht (Esox lucius L.) und den Zander (Stizostedion lucioperca L.) vom 1. Januar bis einschließlich 14. Juni,
2. für die Bachforelle (Salmo trutta forma fario L.) in der Mosel, Sauer vom 1. Oktober bis einschließlich 14 Juni In der Our unterhalb der Brücke in Dasburg vom 1. Oktober bis einschließlich 31. März, in der Our oberhalb der Brücke in Dasburg vom 1. August bis einschließlich 31. März,
3. für die Äsche (Thymallus thymallus L.) vom 1. Januar bis einschließlich 30. April,
4. für das Rotauge (Rutilus rutilus L.), die Rotfeder (Scardinius erythrophtaimus L.), die Schleie (Tinca tinca L.), die Nase (Chondrostoma nasus L.), die Barbe (Barbus barbus L.) und den Karpfen (Cyprinus carpio L.) vom 1. März bis einschließlich 14. Juni.

Ausserdem ist das Angeln zur Nachtzeit verboten: als Nacht gilt:
a) vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr
b) vom 1. November bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr

 

in den Binnengewässern gibt es keine jährliche Schonzeit. Hier gelten ausschliesslich Artenschonzeiten.

Artenschonzeiten und Masse der Fische in den Binnengewässern in Luxemburg

 

Gibt es Hotels oder Campingplätze mit eigener Angelstrecke?

Ja, hierzu zählen:

 

Darf ich zum Fliegenfischen ins Wasser treten ( waten) ?

Das Fischen mit Stipp oder Spinnrute ist ausschliesslich vum Ufer oder aus dem Boot gestattet.

Ausnahme zum Fliegenfischen in der Sauer, und nur in der Sauer...
Waten in Mosel und Our sind auch für den Fliegenfischer tabu.

 

Wie viele Fische darf ich pro Tag entnehmen?

Das hängt vom Gewässer ab;

Stausee von Esch-Sauer  maximal 6 Salmoniden (Forellen, Saiblinge, Äschen) sowie 2 Hechte oder Zander, oder 1 Hecht und 1 Zander. Andere Fischarten ohne Mengenbeschränkung.

Mittelsauer ( Ettelbrück-Wallendorf ) maximal 3 Salmoniden (Forellen, Saiblinge, Äschen) sowie 1 Hecht oder 1 Zander. Andere Fischarten ohne Mengenbeschränkung.

Obersauer und andere Inlandsgewässer  Je nach Gutdünken des Pächters....leider

Mosel,Grenzsauer und Our, maximal 3 Salmoniden ( Forelle, Äsche ) und 1 Hecht pro Tag. Andere Fischarten ohne Mengenbeschränkung.

 

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