Grenzgewässer mit Deutschland |

Mosel: Schengen - Wasserbillig.
Grenz-Sauer: Wasserbillig -
Wallendorf.
Our: Dreiländereck bei Lieler - Wallendorf einschließlich
des Stausees bei Vianden ( um Vianden ist ein Spezialschein erforderlich,
dieser ist erhältlich im Touristenbüro Vianden )
Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften |
Jeder, der in den Grenzgewässern mit der Bundesrepublik Deutschland die
Fischerei ausübt, muß, wenn er älter als 14 Jahre ist, einen auf seinen
Namen lautenden Fischereierlaubnisschein (FES) bei sich führen. Jugendliche
unter 14 Jahren dürfen die Fischerei ohne FES unter Aufsicht eines
volljährigen Erlaubnisscheininhabers ausüben.
AUSSTELLUNG DER
FISCHEREIERLAUBNISSCHEINE (FES)
Die Distriktskommissariate in
Luxemburg, Diekirch und Grevenmacher, außerdem die meisten
Gemeindesekretariate. Der FES für den Stausee bei Vianden wird von der
Société Electrique de l'Our (SEO) ausgestellt.
FES-Vianden für 2 Wochen. Erhältlich beim Verkehrsverein, Victor Hugo
Haus in Vianden oder bei der S.E.O zu Vianden.
KATEGORIEN UND
PREISE DER FISCHEREIERLAUBNISSCHEINE
1. Uferschein (Kategorie "A"):
(Mosel, Sauer, Our) für die Fischerei mit einer Handangel:
15 €/Jahr;
10 €/Monat ; 5 €/Woche.
Bemerkung: Für die Ausübung der Fischerei in
der Our ist nebst dem FES die Erlaubnis zur Grundstücksbetretung vom
Ufereigentümer einzuholen.
2. Nachenschein (Kategorie "B"): (Mosel
und Sauer) für die Fischerei mit einer Handangel unter Verwendung eines
Nachens, Bootes, Floßes oder einer ähnlichen Vorrichtung. Der Nachenschein
schließt den Uferschein ein und gilt ohne Nachenbenutzung auch für die Our:
40 €/Jahr; 25 €/Monat; 10 €/Woche.
3. Tagessammelschein für
Gruppen von mehr als 12 Personen:
0,50 € je Person und Veranstaltung.
Nur die Uferfischerei ist erlaubt.
4. FES für den Bereich des
Stausees in Vianden: Der Jahresschein wird auf Anfrage von der SEO, 2, rue
Pierre d'Aspelt, L-1142 Luxemburg, ausgestellt.
Fischerei geöffnet
vom 1.6. bis 30.9.
FISCHFANGGERÄTE UND METHODEN
Zum
Fischfang in Sauer und Our darf pro Person nur eine Handangel verwendet
werden.
Der Fischfang in der Mosel darf pro Person mit zwei
Handangeln betrieben werden.
Als Handangel gilt ein Fischereigerät,
das aus Angelrute, Angelschnur, einem Angelhaken und Köder besteht, wobei
Rolle, Senker (Bleikörner) und Schwimmer als zugelassenes Zubehör und
Drillinge als ein Haken gelten.
Die Handangeln dürfen während des
Fischfangs nicht verlassen werden und müssen unter ständiger Kontrolle des
Anglers bleiben.
VERBOTEN IST:
1. der Fang von mehr
als 3 Salmoniden (Forellen, Äschen) und 1 Hecht pro Tag;
2. das
Reißen der Fische;
3. die Watfischerei, mit Ausnahme beim Flugangeln
in der Sauer;
4. das Ködern mit gebietsfremden Fischarten sowie
Krebsen, Kaulquappen, Fröschen, natürlichen und künstlichen Fischeiern oder
gefärbten Maden (Pinkies, usw.), das Anfüttern mit gefärbten Maden;
5. der Fischfang während der Nacht; als Nacht gilt:
a) vom 1. April
bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr;
b) vom 1. November
bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr,
6. jede Art des
Fischfangs im Bereich der Sauerstaustufe Rosport-Ralingen, im Bereich der
Moselstaustufe Palzem-Stadtbredimus sowie im Bereich der Moselstaustufe
Grevenmacher-Wellen (Verbotsschilder beachten);
7. jede Art des
Fischfangs von Inseln, Brücken und den an das Wasser angrenzenden Teilen von
Schleusen, Wehren, Kraftanlagen, Stegen und schwimmenden Anlegern aus;
8. der Fang von: Lachs, Meerforelle, Quappe (Rutte), Bachneunauge,
Bitterling, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Karausche, Schneider, Elritze,
Europäischem Flußkrebs, Steinkrebs, Flußperlmuschel, Großer Flussmuschel,
Kleiner Flussmuschel (= ganzjährig geschützte Arten).
SCHONZEITEN |
Mosel und Sauer
Die jährliche Schonzeit dauert
1. in der Mosel und in der Sauer
vom 1. März bis einschließlich 14. Juni,
2. in der Our vom 1. Januar bis
einschließlich 31. März.
Während der jährlichen Schonzeit ist jeglicher
Fischfang verboten.
Es gelten folgende Artenschonzeiten:
1. für den Hecht (Esox
lucius L.) und den Zander (Stizostedion lucioperca L.) vom 1. Januar bis
einschließlich 14. Juni
2. für die Bachforelle (Salmo trutta forma
fario L.) in der Mosel, Sauer vom 1. Oktober bis einschließlich 14 Juni In
der Our unterhalb der Brücke in Dasburg vom 1. Oktober bis einschließlich
31. März, in der Our oberhalb der Brücke in Dasburg vom 1. August bis
einschließlich 31. März
3. für die Äsche (Thymallus thymallus L.) vom
1. Januar bis einschließlich 30. April
4. für das Rotauge (Rutilus
rutilus L.), die Rotfeder (Scardinius erythrophtaimus L.), die Schleie
(Tinca tinca L.), die Nase (Chondrostoma nasus L.), die Barbe (Barbus barbus
L.) und den Karpfen (Cyprinus carpio L.) vom 1. März bis einschließlich 14.
Juni.
Our
*2 In der Our oberhalb
der Brücke von Dasburg ist der Fang von Bachforellen bereits ab 1. August
untersagt (aus Gründen des Perlmuschelschutzes).
*1Für alle nachbenannten Arten gilt eine ganzjährige
Artenschonzeit:
- Lachs (Salmo salar L.)
- Meerforelle (Salmo trutta
L.)
- Quappe, Rutte (Lots Iota L.)
- Bachneunauge (Lampetra planeri
Bloch)
- Bitterling (Rhodeus sericeus amarus Bloch)
-
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis L.)
- Steinbeisser (Cobitis taenia
L.)
- Karausche (Carassius carassius L.)
- Schneider (Alburnoides
bipunctatus L.)
- Europäischer Flusskrebs (Astacus astacus L.)
-
Steinkrebs (Austropotamobius torrentium Schr.)
- Flußperlmuschel
(Margaritifera margaritifera L.)
- Große Flußmuschel (Unio tumidis L.)
- Kleine Flußmuschel (Unio crassus L.)
INFO PERLMUSCHEL :
Perlmuscheln brauchen im Larvenstadium einen Wirtsfisch um sich
weiterentwickeln zu können, in diesem Fall ist es die genannte Art. Nachdem
die Larven einige Zeit in den Kiemen der Fische gelebt haben, lassen sie
sich auf den Gewässergrund fallen. Wer also die Flussperlmuschel schützen
will, muss natürlich auch den Wirtsfisch schützen.
GESETZLICH
BESTIMMTE FANGGRÖSSEN
Fischarten Mindestgröße*
Aal 40 cm
Hecht 50
cm
Zander 45 cm
Karpfen 35 cm
Barbe 35 cm
Nase 30 cm
Rotauge 15 cm
Rotfeder 15 cm
Schleie 25 cm
Äsche 30 cm
Bachforelle 25 cm
Seeforelle 25 cm
Amerikanischer Flusskrebs (M)
keine Mindestgrösse
* Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende
des längsten Teils der Schwanzflosse.