Versäumnisse beim Kläranlagenbau
27.10.2011

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Die EU-Kommission klagt gegen Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es die Abwässer von vier großen Gemeinden nicht ordnungsgemäß reinigt. Es droht eine hohe Geldstrafe.
Das Thema ist wohlbekannt: Schon einmal ist Luxemburg vor Gericht gekommen, weil es beim Gewässerschutz hinterher hinkt. 2006 verurteilte der Europäische Gerichtshof das Großherzogtum schon einmal. Umweltkommissar Janez Potocnik begründete die Entscheidung folgendermaßen: "Unbehandeltes Abwasser stellt eine ernste Gefahr für die Reinheit der Flüsse, Seen und Küstengewässer sowie für die Gesundheit der Bevölkerung dar. Verzögerungen sind nicht hinnehmbar, wenn es darum geht, Sicherheit für die Bürger zu schaffen."
Die EU macht es den Mitgliedstaaten zur Auflage, das Abwasser von Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern besonders gründlich zu reinigen. Vier große Gemeinden erfüllen die Anforderungen nicht. Bei zwei von ihnen, gibt die Kommission zu, werden die erforderlichen Arbeiten zwar noch in diesem Jahr abgeschlossen sein. Aber bei der Kläranlage Bleesbrück in der Gemeinde Diekirch und bei der Kläranlage Bonnevoie gibt es erhebliche Verzögerungen.
Kommt es zu einer Verurteilung des Landes, droht eine Geldstrafe in Höhe von 2,2 Millionen Euro und ein Zwangsgeld von 11 340 Euro pro Tag, an dem die Kläranlagen noch nicht umgerüstet sind.
.....Die Kommission sollte sich mal die Kläranlagen in Munsbach und Wecker anschauen....auch hier sind die Einwohnerwerte um ein vielfaches überschritten
Die EU-Kommission klagt gegen Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es die Abwässer von vier großen Gemeinden nicht ordnungsgemäß reinigt. Es droht eine hohe Geldstrafe.
Das Thema ist wohlbekannt: Schon einmal ist Luxemburg vor Gericht gekommen, weil es beim Gewässerschutz hinterher hinkt. 2006 verurteilte der Europäische Gerichtshof das Großherzogtum schon einmal. Umweltkommissar Janez Potocnik begründete die Entscheidung folgendermaßen: "Unbehandeltes Abwasser stellt eine ernste Gefahr für die Reinheit der Flüsse, Seen und Küstengewässer sowie für die Gesundheit der Bevölkerung dar. Verzögerungen sind nicht hinnehmbar, wenn es darum geht, Sicherheit für die Bürger zu schaffen."
Die EU macht es den Mitgliedstaaten zur Auflage, das Abwasser von Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern besonders gründlich zu reinigen. Vier große Gemeinden erfüllen die Anforderungen nicht. Bei zwei von ihnen, gibt die Kommission zu, werden die erforderlichen Arbeiten zwar noch in diesem Jahr abgeschlossen sein. Aber bei der Kläranlage Bleesbrück in der Gemeinde Diekirch und bei der Kläranlage Bonnevoie gibt es erhebliche Verzögerungen.
Kommt es zu einer Verurteilung des Landes, droht eine Geldstrafe in Höhe von 2,2 Millionen Euro und ein Zwangsgeld von 11 340 Euro pro Tag, an dem die Kläranlagen noch nicht umgerüstet sind.
.....Die Kommission sollte sich mal die Kläranlagen in Munsbach und Wecker anschauen....auch hier sind die Einwohnerwerte um ein vielfaches überschritten
