Fliegenfischen an der Mittelsauer
Als Mittelsauer bezeichnet man die Sauer zwischen dem Einlauf der Alzette
in Ettelbrück und dem Einlauf der Our bei Wallendorf.
Die Mittelsauer darf
gemäß den Auflagen der
Binnengewässer befischt werden. ( Binnengewässerschein erfordert )
Außer Forellen, Döbeln, Barben, Äschen sind noch niedere Weißfische und auch
manchmal Hechte und leider auch Welse zu fangen.
Der Bestand ist in den
letzten Jahren immer weiter zurückgegangen und eine Ende der Talfahrt ist nicht
abzusehen.
Jugendliche unter 14 Jahre benötigen keinen Angelschein, und müssen nicht in Begleitung eines Scheininhabers sein. Allerdings sollten sie die Vorschriften kennen.

Spezielle
Vorschriften:
• Eine Angel, welche unter der ständigen Aufsicht des Fischers bleiben
muß, Angelschnur mit einem Haken. ( 3 Fliegen an der Fliegenschnur gelten als 1
Haken )
• Erlaubte Fänge pro Tag: Maximal 3 Salmoniden (Forellen, Saiblinge,
Äschen) sowie 1 Hecht oder 1 Zander. Andere Fischarten ohne Mengenbeschränkung.
Erlaubte Köder
• Künstliche Fliege, Vorfach mit drei künstlichen Fliegen.
• Künstliche
Köder, die eine Nachahmung von Wirbeltieren darstellen.
• Fischarten, deren
Fangzeiten und -größen geregelt sind, zur gesetzmäßigen Zeit und in der
gesetzmäßigen Größe.
• Fischarten ohne gesetzliche Regelung hinsichtlich
Fangverbot und Fanggröße, ohne Einschränkung.
• Natürliche lebende und
nichtlebende Köder. VERBOTEN IST:
• das Ködern mit Krebsen, Fröschen,
natürlichen und künstlichen Fischeiern, sowie gefärbten Maden (Pinkies, usw.).
• das Anfüttern mit natürlichen und künstlichen Maden.
• die Fabrikation
(Herstellung), das Präparieren (Zubereitung) sowie die Verwendung von Ködern und
Lockmitteln (Futter) mit Substanzen, welche laut Lebensmittelgesetz nicht
erlaubt sind.
• die Ausübung der Fischerei während der Nacht; als Nacht
gilt: a) vom 1. Oktober bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr;
b) vom
1. April bis 30. September die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr. br>•• der Fang von ganzjährig
geschüzten Arten: Lachs, Meerforelle, Stör, Maifisch, Finte, Flunder, Quappe
(Rutte), Meeresneunauge, Flußneunauge, Bachneunauge, Bitterling, Schmerle,
Schlammpeitzger, Steinbeißer, Mühlkoppe, Elritze, Karausche und Schneider.
Gesetzlich bestimmte Fanggrössen:

