Top Plätze


Angeln und Fliegenfischen in den Baggerweihern von Remerschen


NEU ab 2010....Belli Boot fischen auf Hecht im grossen Badesee (Weiher 2)  Nach Anfrage genehmigte der Schöffenrat auch für die Saison 2012-2013 das Fliegenfischen mit Belli-Boot ( Floattube). Voraussetzung ist selbstverständlich ein gültiger Angelschein...und das einhalten der Reglemente.

 




Remerschen zählt vor allem bei der Jugend und den Junggebliebenen zu den absoluten  Topplätzen in Luxemburg. Außer seiner neu restaurierten Kellerei in welcher man die wunderbaren Weine Luxemburgs kosten kann, verfügt Remerschen mit den umliegenden Gemeinden über ein Natur-und Vogelschutzgebiet, welches in der Gegend seines Gleichen sucht.

In der Saison von Anfang Juni bis September, kann jeder an der aufgestellten Kasse eine Eintrittskarte ( Preis zirka 3.-€ )( Kinder bis 10 Jahre gratis ) lösen und von den angebotenen Freizeitmöglichkeiten Gebrauch machen. Unter anderem wurde hier ein Teil des Sees Kindergerecht gestaltet, sodass Kinder gefahrlos planschen können. Gesamtfläche des Freizeitzentrums 130 ha, Wasseroberfläche 25 ha, Wassertiefe 3 - 6 Meter, 700 Parkplätze. Freizeitangebot:

Wassersportarten wie Schwimmen Angeln, Surfen, Rudern, Kanu und Kajakfahren ( Motorsport nicht erlaubt ) Beach-Volleyballfeld, Badestrände, Liegewiesen, Kinderplanschbecken ( Tiefe 0,80 m ), Kinderspielplätze, Grillplätze, Radwege, Wanderwege.
Gastronomiebetrieb und Sanitäranlagen vor Ort.


In den Baggerweihern kann man aber nicht nur Baden, sondern selbstverständlich auch Fischen.

Gefischt werden darf :
Vom 15 Juni - 15 März in Weiher Nr 1  
Vom 15 September - 15 März in beiden Weihern.
Der große Weiher ist im Sommer für die Badegäste reserviert.
Die Tageseintrittskarte, welche an der Kasse des Freizeitzentrums oder in der Gemeinde Schengen gelöst werden kann kostet für Fischer zirka 4.- €
Ein Jahresschein kostet zirka 50.- € lohnt sich also nur für Einheimische.


Besondere Fischereiregeln gemäß Gemeindereglement :

  • Das Fischen ist nur mit einem gültigen Erlaubnisschein der Gemeindeverwaltung erlaubt.

  •  Erlaubt ist das Fischen mit nur einer Handangel, welche unter der ständigen Kontrolle des Fischers sein muss.

  •  Es gelten die gesetzlichen Mindestmasse (Grenzgewässer).

  •  Das Anfüttern, das Angeln mit nicht einheimischen Köderfischen, mit Krebsen, Fröschen, Fischeiern, oder gefärbten Maden ist verboten.

  •  Das Fischen ist nur vom Ufer oder von den errichteten Stegen aus erlaubt.

  •  Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten für Grenzgewässer
     Desweiteren ist das Angeln an Weiher 2 verboten in der Zeit vom 15 Juni - 15 September.
     
    Allerdings sind die Weiher durch ihre üppige Vegetation nicht unbedingt zum Fliegenfischen geeignet. Geübte Werfer können sich aber durchaus mir dem Hechtstreamer versuchen.An Fischen beinhalten die Gewässer ausschließlich Moselfische. Für den Fliegenfischer sind daher nur Hecht, Zander und Barsch interessant. Ab 15 September 2009 darf  gemäss Spezialgenehmigung, welche durch die FLPS Section Mouche beantragt wurde mit dem Belliboot in Weiher 2 gefischt werden eine Gelegenheit, die man sich nicht entgehen lassen sollte. An dieser Stelle bitte ich um Bilder eventueller Hecht- oder Zanderfänge.
     

    Vogelfreunde sollten das Fernglas mitbringen, denn außer Haubentauchern, Eisvögeln, allerlei Enten sind eine Unzahl weiterer seltener Vögel zu beobachten, sogar der Fischadler wurde schon gesichtet! Leider kommen auch jedes Jahr immer mehr Kormorane.