Die grünen Punkte kennzeichnen die Gewässerabschnitte die befischbar sind.
Spezielle Grenzgewässer
Wer in den Grenzgewässern mit Frankreich oder Belgien angeln möchte, braucht nur die Erlaubnis des Grundstückseigentümers auf Luxemburger Seite, und auf der Belgischen oder Französischen Seite zusätzlich einen Landesfischereischein.
für diese Abschnitte gelten besondere Regeln, die wichtigsten sind:
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Tages und Nachtzeit = Sonnenaufgang oder Sonnenuntergang
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Angeln nur mit einer Rute erlaubt
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Angeln nur vom Ufer erlaubt
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Fische werden abgemessen vom Auge bis zur Schwanzflosse
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spezielle Schonzeiten ( siehe Tabellen untenstehend )
Mosel bei Schengen
Das Angeln in den Grenzgewässern mit Frankreich ist ab dem 1 Juni erlaubt, also 15 Tage früher als in den Grenzgewässern mit Deutschland . Die gemeinsame direkte Grenze mit Frankreich an der Mosel bei Schengen beginnt kurz hinter dem "Schengenanlegerschiff" in Höhe der weissen Boje und reicht an der Schleuse und der angrenzenden Strasse entlang bis zu einem kleinen Parkplatz vor dem Schild "France". ( in etwa 1,2 km )
Auf der ganzen Strecke ist kein Angelschein und keine spezielle Erlaubnis verlangt, da es sich um eine öffentliche Strasse handelt. Allerdings sehe ich jedes Jahr Angler mit mehreren Ruten dort fischen, dies ist verboten
Gander bei Mondorf
Auch die Gander bei Mondorf hat einen interessanten Bestand an Döbeln und Barschen, allerdings ist sie von der luxemburgischen Seite aus nur begrenzt zugänglich und da, das Waten nicht erlaubt ist, gestaltet sich das Fischen etwas kompliziert. Wer nett fragt, kann vor allem zur kalten Jahreszeit die Erlaubnis zum Fischen im Park von Mondorf bekommen, ansonsten bleiben etwa 2 km Gewässer um die Strasse herum bis kurz nach dem Ortsschild Mondorf in Richtung Altwies, wo sich die Grenze von der Strasse trennt.
Eich an der belgischen Grenze
An der Grenze zu Belgien darf die Eich befischt werden. Leider habe ich nur wenig Info über diese Stellen, und habe dort auch noch nie gefischt, aber die grun umrandeten Gebiete markieren die Stellen, wo die Eich die Grenze mir Belgien bildet und somit auf ohne Angelschein zu befischen sein dürften.
Auch hier gilt:
Nur vom Ufer,
nur eine Rute
und nur mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers
wenn es sich nicht um eine öffentliche Strasse handelt.
Sauer bei Martelingen
Das Begehungsrecht der Grenzsauer bei Martelingen wird durch den Angelverein Martelingen verwaltet.
Diese geben Tagesscheine mit dem Begehungsrecht aus, sodass das Chaos hier an dieser Stelle etwas geregelter ist.
Mehr Info gibt es auf Französisch auf ihrer Internetseite https://www.lpdlsmr.com/blank-x4c9h