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Mosel: Schengen - Wasserbillig.

Grenz-Sauer: Wasserbillig - Wallendorf.

Our: Dreiländereck bei Lieler - Wallendorf
       ohne den Bereich des Stausees bei Vianden (*Spezialschein)

Fliegenfischen in den Grenzgewässern mit Deutschland

Um in den Grenzgewässern zu Deutschland angeln zu dürfen, ist ein Fischereierlaubnisschein erfordert.
Da es sich hier um ein sogenanntes Kondominium handelt sind sowohl die in Deutschland ausgestellten Scheine, wie auch die Luxemburgischen, auf beiden Ufern gültig. Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und in den Grenzgewässern zu Deutschland angeln möchte, muss Inhaber eines Fischereierlaubnisscheins sein. Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen mit 1 Angel unter der Aufsicht eines Erwachsenen, der Inhaber eines gültigen Fischereierlaubnisscheins ist, ohne eigenen Schein angeln.

Im Gegensatz zu den Binnengewässern, gilt in den Grenzgewässern eine jährliche Schonzeit, in welcher nicht geangelt werden darf, diese gilt vom 01 März bis zum 15 Juni.

 

Um es gleich vorweg zu nehmen,.. beschränkt euch beim Fliegenfischen auf die Sauer zwischen Wallendorf und Wasserbillig, denn die Mosel ist zu tief und an der Our braucht ihr ein zusätzliches Begehungsrecht, ausserdem ist waten hier nicht erlaubt..

Fliegenfischen in der Grenzsauer

Zweifellos ist die Grenzsauer bestens geeignet zum Fliegenfischen.
Auf weiten Strecken lässt sie sich bewaten und auch wenn ihr
Äschenbestand wegen der Kormoranplage abgenommen hat, so kann man
doch noch wunderschöne Angeltage erleben.
Die Grenzsauer ist überall gut zugänglich und die meist paralell verlaufende

Strasse mit ihren zahlreichen Parkplätzen direkt am Wasser, machen es uns leicht,

das Gewässer zu entdecken.

Neben einem wieder zunehmenden Döbelbestand sind immer
wieder Forellen anzutreffen. Die Forellen können eine stattliche Grösse

erreichen, so wurden bereits Exemplare über 70 cm gefangen.

 

Besonders gut vertreten ist die Barbe.
Überall an der Sauer ist sie in grösseren Trupps anzutreffen,

ob in tiefen Zügen, oder in den schnellen Passagen,

die Barbe ist aus der Sauer nicht wegzudenken.

 

Zum Fliegenfischen an der Sauer braucht ihr lediglich den Erlaubnisschein A

 


Mit dem Fischereierlaubnisschein der Kategorie A (Mosel, Sauer, Our) ist das Fischen nur vom Ufer aus gestattet. (ein grossherzogliches Reglement erlaubt zusätzlich dem Fliegenfischer das Waten in der Grenzsauer)
 

Der Fischereierlaubnisschein der Kategorie B (Mosel und Sauer) verleiht das Recht zum Fischfang von einem Boot oder ersatzweise einer schwimmenden oder feststehenden Vorrichtung, die als Boot dient, mit einer Angel.
Der Fischereierlaubnisschein der Kategorie B umfasst auch die mit Schein A verbundenen Rechte.

Gute Stellen

Gute Angelplätze bieten vor allem die Möglichkeit zum Waten.
Diese gibt es sowohl in Wallendorf,Dillingen,Hermeswiss,Bollendorf,Echternach,Schleife-Rosport,Moersdorf,Mesenich und Langsur...
Zuviel wird hier nicht verraten, aber Google Earth hilf immer beim Suchen guter Stellen...

Maryse beim Angeln an der Grenzsauer
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Mosel

 

Nix mit Fliegenfischen an der Mosel..

 

Die Mosel wurde 1964 kanalisiert und für die Binnenschiffahrt freigegeben. Ihre Ufer fallen steil ab und das Watfischen ist verboten.
Es ist zwar möglich von einigen Stellen aus mit der Fliegenrute zu werfen, aber darauf möchte ich hier nicht eingehen..wer's mag darf es gerne versuchen.

Die Mosel beherbergt ausschliesslich Weiss- und Raubfische, wer mal eine Forelle erwischt darf sich als Glückspilz bezeichnen.

  Allgemeine Angelgeräte und Köder

 

  • Zum Fischfang in Sauer und Our darf pro Person nur eine Angel verwendet werden.
    Der Fischfang in der Mosel darf pro Person mit zwei Angeln betrieben werden.

  • Als Angel gilt ein Fischereigerät, das, aus Angelrute, Angelschnur, Angelhaken und Köder besteht, wobei Rolle, Senker (Bleikörner) und Schwimmer als zugelassenes Zubehör und Drillinge als ein Haken gelten.

  • Beim Ausüben der Fliegenfischerei sind max. 3 Fliegen/Nymphen/Streamer am Vorfach erlaubt.

  • Die Angel(n) dürfen während des Fischfangs nicht verlassen werden und müssen unter ständiger Kontrolle der Anglerin oder des Anglers bleiben.

  • Als Ufer gelten nicht Inseln, Brücken und die an das Wasser angrenzenden Teile von Schleusen, Wehren, Kraftwerksanlagen, Stegen und schwimmende Anleger.
     

   Allgemeine Bedingungen

  • Die Ausübung der Fischerei hat natur- und tierschutzgerecht zu erfolgen

  • Der Fischfang mit der Handangel darf mit Ausnahme der Fliegenfischerei nur vom Ufer aus erfolgen.

  VERBOTEN sind ausserdem:

  • der Fang von mehr als 3 Salmoniden (Forellen, Äschen) und 1 Hecht pro Tag.

  • der Fischfang während der Nacht;
    a) vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr
    b) vom 1. November bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr

  • die Watfischerei (im Wasser stehen) mit Ausnahme beim Fliegenfischen in der Sauer.

  • das Reißen der Fische.

  • das Ködern mit gebietsfremden Fischarten sowie Krebsen, Kaulquappen, Fröschen, natürlichen und künstlichen Fischeiern oder gefärbten Maden (Pinkies, usw.), das Anfüttern mit gefärbten Maden.

  • jede Art des Fischfangs im Bereich der Sauerstaustufe Rosport-Ralingen, im Bereich der Moselstaustufe Palzem-Stadtbredimus sowie im Bereich der Moselstaustufe Grevenmacher-Wellen (Verbotsschilder beachten).

  • jede Art des Fischfangs an der Quai Mauer von Wasserbillig vom 1 November – 1 März (also in der Realität bis 15 Juni)

  • Das Fischen mit einer Krebsreuse oder Hebe, ausgenommen mit einer Spezialgenehmigung eines der ständigen Mitgliedern der gemeinsamen Fischereikommission.


  Nachenfischerei ( nur mit Erlaubnisschin B )

   Für die Ausübung des Fischfangs vom Boot aus gilt, dass:

  • das Boot während des Fischfangs im Fluss verankert oder am Ufer befestigt sein muss; während des Fahrens oder Treibens ist der Fischfang verboten,

  • alle zum Befestigen oder Verankern des Bootes dienenden Gegenstände nach beendigter Fischerei weggeräumt werden müssen,

  • der Nachenfischer in der Mosel bei der Flussabwärtsfahrt und bei der Flussaufwärtsfahrt einen Mindestabstand von 10 m vom Ufer einhält; auf der Sauer soll er die Flussmitte benutzen,

  • die Nachenfischerei im Bereich der Moselstaustufe Palzem/Stadtbredimus sowie im Bereich der Moselstaustufe Grevenmacher/Wellen verboten ist.

Allgemine Vorschriften Sauer und Mosel

Schonzeitentabelle Mosel und Grenzsauer

Schonzeitentabelle Mosel und Grenzsauer
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Our

  • Für die Ausübung der Fischerei in der Our ist neben dem FES die Erlaubnis zur Grundstücksbetretung vom Ufereigentümer einzuholen.

  • In der Our ist Waten verboten.

  • Zum Fischfang in Grenzsauer und Our,  darf pro Person nur eine Angel verwendet werden.

Nur in Vianden ist die Fischerei in der Grenzour gut geregelt. Im dortigen Fremdenverkehrsamt könnt ihr, falls ihr den Grenzgewässerschein bereits habt, das Begehungsrecht für das Gemeindegebiet für 1 Woche (5€) , 1 Monat (10€) oder 1 Jahr (20€) kaufen

Mehr Info zum Fischen in der Our bei Vianden auch unter Seen
Schonzeitentabelle Our

Erweiterte Fischereivorschriften

Dieser Link führt euch zu den ausführlichen Fischereivorschriften auf den Seiten der FLPS.

Eine verkürzte Fassung findet ihr hier

 

Wenn ihr alle Fische Luxemburgs in Wort und Bild sehen möchtet und ihr euch das Ganze auch noch ausdrucken wollt, dann klickt bitte auf das nebenstehende Bild.

Ich habe das Dokument in meiner Zeit als Kursleiter bei der Polizei zusammengestellt.
Bis heute werdet ihr nichts Ausführlicheres im Netz finden.

Ich versuche die Vorschriften immer noch aktuell zu halten.
Die vorliegende Version wurde 2020 überarbeitet.

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