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Mittelsauer bei Diekirch
Karte Luxemburgs. Die grünen Abschnitte zeigen die öffentlichen Gewässer

Fliegenfischen in den öffentlichen Binnengewässern

Die Binnengewässer sind in zwei Kategorien eingeteilt:



Kategorie 1: schiff- und floßbare Gewässer

öffentliche Gewässer in denen das Fischereir
echt dem Staat gehört;
- die Sauer im Bereich des Rückhaltebeckens des Stausees oberhalb der Ortschaft Esch-Sauer
- die Sauer von der alten Brücke in Ettelbrück (210 Meter oberhalb des Zuflusses der Alzette)  bis zur Mündung der Our bei Wallendorf.


Kategorie 2: die nicht schiff- und floßbaren Flüsse (= verpachtete Gewässer).

 

Jeder, der in den luxemburgischen Binnengewässern die Fischerei ausübt, muss, wenn er älter als 14 Jahre ist, einen auf seinen Namen lautenden Fischereierlaubnisschein bei sich führen. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Fischerei ohne FES mit einer Angel ausüben
 


Es gibt drei Kategorien von Fischereierlaubnisscheinen


Der einfache Fischereierlaubnisschein -0- erlaubt es seinem Inhaber das Fischereirecht in den Gewässern der 2. Kategorie auszuüben, wenn er fischereiberechtigt ist oder die Erlaubnis des Fischereiberechtigten erhalten hat. ( nur für gepachtete Gewässer!!)


Der Fischereierlaubnisschein "A" gewährt, außer dem einfachen Fischereierlaubnisschein anhängenden Recht noch dasjenige, in den Gewässern der 1. Kategorie vom Ufer aus zu fischen.  
Der Fischereierlaubnisschein „B" gewährt, außer den Rechten, welche in den vorhergehenden Paragraphen (2) und (3) aufgezählt sind, noch dasjenige, in den Gewässern der 1. Kategorie von einem Boot aus zu fischen oder als Ersatz dafür sich einer schwimmenden oder stehenden Vorrichtung zu bedienen.


Der Fischereierlaubnisschein für Binnengewässer kann mit oder ohne Authentifizierung online auf MyGuichet.lu beantragt werden.
Nach Zahlungseingang erhält der Inhaber seinen Fischereierlaubnisschein im PDF-Format.


Darüber hinaus wird der Fischereierlaubnisschein in den folgenden Geschäftsstellen der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) ausgestellt:
•    Amt für Geldbußen und Einziehungen;
•    Zweites Amt für Personenstandsurkunden Luxemburg;
•    Amt für Personenstandsu
rkunden Grevenmacher;
•    Amt für Personenstandsurkunden Diekirch;
•    Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette.


Bei einer Kontrolle muss sich der Inhaber des Fischereierlaubnisscheins ausweisen können. Wer die Fischerei auf einem verpachteten Privatgrundstück ausübt, muss auch ein vom Fischereiberechtigten ausgestelltes Dokument vorweisen können, mit dem der Fischereiberechtigte die Erlaubnis zum Angeln auf seinem Grundstück erteilt hat, sofern er nicht vom Pächter begleitet wird

Mein Tip: Die Mittelsauer
Gute Fischereiplätze an der Mittelsauer in Luxemburg

Mit dem Erlaubnisschein A könnt ihr überall in der Mittelsauer fischen und auch waten.
Erlaubt ist das Fischen mit bis zu 3 Fliegen am Vorfach.
Catch and release ist generell gestattet.

  • Maximal 1 Angel, welche unter der ständigen Aufsicht des Fischers bleiben muss.

  • Angelschnur mit einem Haken.  ( 1 Drilling gilt als 1 Haken )

  • Erlaubte Fänge pro Tag: Maximal 3 Salmoniden (Forellen, Saiblinge, Äschen) sowie 1 Hecht oder 1 Zander.


Ab dem Zusammenfluss von Alzette und Sauer unterhalb von Ettelbrück bietet die Sauer viele Möglichkeiten zum Fliegenfischen. Mit Ausnahme der Strecke beginnend etwa 800 Meter unterhalb der Kläranlage Bleesbreck bis zur Brücke in Bettendorf ist sie grösstenteils bewatbar.
Für mich gilt als Referenz immer der Pegel Bollendorf. Wenn der Pegel unterhalb von 80 cm liegt ist die gesamte Sauer "fischbar".

Bei einem Pegel um die 60 cm ist der Wasserstand perfekt zum Fliegenfischen und waten.

Referenzfische in der Mittelsauer sind Barbe, Äesche und Bachforelle.
Referenzfische im Stausee sind Barsche, Hechte, Seeforellen und Rotaugen

Der Binnengewässerschein in eurem Fall  beinhaltet das Recht:
* zwischen Ettelbrück und Wallendorf zu fischen
* im Stausee von Esch/Sauer zu fischen.

Alle anderen inländischen Flüsse sind privat verpachtet
und nur mit Erlaubnis des Pächters
und mit einem speziellen Erlaubnisschein befischbar.

Angeln im Stausee von Esch-Sauer

Zum Angeln vom Ufer braucht ihr den Angelschein A, wenn ihr auf einem Steg oder von einem Boot aus angeln wollt, braucht ihr den Schein B.

Da die Ufer generell schlecht zugänglich sind, würde ich euch raten Fliegenfischen nur mit Boot, oder Belli Boot auszuüben. Da es aber keine Angelboote zu mieten gibt und das benutzen von Belli-booten wegen den starken Winden sehr gefährlich ist, bin ich persönlich kein Fan des Fliegenfischens am Staussee.

 

  • Die Fischerei ist nur in der Schutzzone 2 erlaubt.

  • Maximum zwei Angeln, welche unter der ständigen Aufsicht
    des Fischers bleiben müssen.

  • Angelschnur mit einem Haken. ( 1 Drilling gilt als 1 Haken )

  • Fliegenfischen mit bis zu 3 Fliegen am Vorfach.

  • Erlaubte Fänge pro Tag:
    Maximal 6 Salmon
    iden (Seeforellen, Seesaiblinge)
    sowie 2 Hechte oder Zander oder 1 Hecht und 1 Zander.


     

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VERBOTEN IST GENERELL in allen Binnengewässern

  • die Ausübung der Fischerei während der Nacht;
    als Nacht gilt:

    a) vom 1. Oktober bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr;
    b) vom 1. April bis 30. September die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr.

  • das Ködern mit Krebsen, Fröschen, natürlichen und künstlichen Fischeiern, sowie gefärbten Maden (Pinkies, usw.)

  • das Anfüttern mit natürlichen und künstlichen Maden.

  • die Fabrikation (Herstellung), das Präparieren (Zubereitung) sowie die Verwendung von Ködern und Lockmitteln (Futter) mit Substanzen, welche laut Lebensmittelgesetz nicht erlaubt sind.

  • das Entnehmen von untermassigen Fischen oder ganzjährig geschützten Arten

  • das Entnehmen von Fischen während ihrer Schonzeit.

Es ist im Besonderen verboten:

  • in die Wasserläufe Sperren, Geräte oder beliebige Fischereieinrichtungen aufzustellen,
    die zum Zweck haben den freien Durchzug des Fisches zu unterbinden

  • künstliche Fischfangstellen in den Gewässern der 1. Kategorie zu schaffen

  • durch irgendwelche Handhabungen den Fisch an Stellen abzudrängen, von wo er nicht mehr herauskommt oder ihn zu zwingen einen mit Fallen besetzten Ausgang zu nehmen

  • das Wasser aufzuwühlen oder zu trüben, sei es indem man den Schlamm mit irgendwelchen Geräten durchwühlt, sei es indem man die Unterstände durch­rüttelt, um den Fisch zur Flucht zu treiben oder ihn in Reusen und Netzen zu treiben

  • mittels Lichter, Feuer oder elektrischen Geräten zu fischen, indem man das Eis zerschlägt oder die Fische mit Hilfe beliebiger Mittel an ein und derselben Stelle zusammenbringt

  • die Fische mit spitzen, scharfen oder stumpfen Geräten anzugreifen;

  • Feuerwaffen, Stricke oder Schlingen zu gebrauchen

  • in das Wasser Sprengstoffe, sowie Köder, Drogen oder irgendwelche Substanzen zu werfen, welche die Fische, Krebse und Frösche vernichten oder betäuben können

  • an Dämme, Schwingen(Tore), Fischleitern, Mühlenwehren und andere Wasserwerke
    festgemachte oder bewegliche Reusen, Körbe oder Netze anzubringen

  • Schleppnetze zu benützen oder Netze nachzuziehen, die nicht speziell für diesen Gebrauch bestimmt sind

  • mit der Hand zu fischen

  • Ab dem 2. Tag nach der Schließung der Fischerei, ist es untersagt, Fische, Krebse oder Frösche, deren Fang verboten ist, zu transportieren, mit ihnen zu hausieren, sie zu verkaufen, frei zu bieten oder zwecks Verkaufs aufzubewahren, es sei denn man könne beweisen, dass die Fische aus Gewässern kommen, auf die das gegenwärtigen Gesetz keine Anwendung findet. Das gleiche gilt zu jeder Zeit für Fische und Krebse, welche die vorgeschriebenen Maße nicht haben.

  • In den Fischereilosen die nicht verpachtet werden, infolge des vom Syndikat getroffenen Nichtverpachtungsentschlusses, ist jede Fischereiausübung verboten.

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Foto Stausee Guy Krier
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Erweiterte Fischereivorschriften

Dieser Link führt euch zu den ausführlichen Fischereivorschriften auf den Seiten der FLPS.

 

Wenn ihr wissen wollt, wie die Pacht geregelt ist, oder alle Fische Luxemburgs in Wort und Bild aussehen und ihr euch das Ganze auch noch ausdrucken wollt, dann klickt bitte auf das nebenstehende Bild.

Ich habe das Dokument in meiner Zeit als Kursleiter bei der Polizei zusammengestellt.
Bis heute werdet ihr nichts Ausführlicheres im Netz finden.

Ich versuche die Vorschriften immer noch aktuell zu halten.
Die vorliegende Version wurde 2020 überarbeitet.

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