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2 Scheine braucht das Land

Warum sich das Leben schwer machen, wenn es einfach geht.
An allen Gewässern, mit Ausnahme der rot eingefärbten Abschnitte, darf man angeln.

Wer als Tourist nach Luxemburg kommt hat mit den blauen Abschnitten (Grenzgewässer mit D) und den Gelben ( öffentliche Binnengewässer) genug zum Fliegenfischen über Wochen.
Beide Scheine zusammen kosten als Monatsschein 33.-€.

 

Da zum Angeln in der Our ein Begehungsrecht des Eigentümers verlangt wird, rate ich, auf das Angeln in der Our zu verzichten
( mehr dazu unter Grenzgewässer )

In den folgenden Kapiteln gehe ich im Detail auf beide öffentlichen Abschnitte ein, aber auch auf Seen und Weiher, die Grenzgewäser mit Belgien und Frankreich und gebe einen kleinen Einlick in die Privatgewässer im Inland.

Solltet ihr Fragen haben, so könnt ihr mir gerne schreiben

Suaerbrücke in Reisdorf

Als Binnengewässer bezeichnet man alle Gewässer im Innern des Landes. Hierzu zählen Fliessgewässer, aber auch Stillgewässer sofern sie eine Verbindung zu einem Fluss oder Bach haben, die es Fischen erlaubt zu wandern..

Die Grenzgewässer mit Deutschland zählen zu den meistbefischten Gewässern. Hier gelten spezielle Vorschriften. Sie gelten für die Flüsse Mosel, Sauer und Our..

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Zur Zeit sind der Obersauerstausee bei Esch/Sauer ( Binnengewässer ) und der See von Echternach die einzigen öffentlich zugänglichen Stillgewässer. Es gelten spezielle Vorschriften

Die überwiegende Mehrheit der kleineren Bäche in Luxemburg sind privat verpachtet. Wer hier angeln möchte, muss sich einer Vereinigung anschliessen, oder einen Bach selber pachten..

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Neben den Grenzgewässern mit Deutschland, gibt es weiterhin die möglichkeit in den Grenzgwässern mit Frankreich und Belgien zu fischen. Hier gelten spezielle Regeln..

Generell sind 3 Instanzen für die Fischereikontrollen in Luxemburg zuständigDie meisten Kontrollen werden durch die Douane, also von Zollbeamten durchgeführt.  Zuständig sind ausserdem die Polizei, die Förster und die vereidigten Beamten der Wasserverwaltung. Auf dem Gebiet der SEO in Vianden ausserdem die Bediensteten der SEO.

 

Den mit der Fischereiaufsicht Beauftragten sind auf Verlangen:
  1. die Personalien nachzuweisen und der Fischereierlaubnisschein vorzuzeigen.

  2. die beim Fischfang gebrauchten oder dafür verwendbaren Fanggeräte, die gefangenen Fische sowie die zu deren Aufbewahrung geeigneten Behälter vorzuzeigen und zu öffnen, auch wenn diese sich in Fahrzeugen befinden.

  3. Die Nachenfischer haben auf Anruf ihr Fahrzeug anzuhalten, bis sie zum Weiterfahren ermächtigt werden. Auf Verlangen haben sie an Land zu fahren und die Durchsuchung des Nachens auf Fanggeräte, Fischbehälter und Fische zu gestatten.

  4. Die mit der Fischereiaufsicht Beauftragten sind befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke innerhalb ihres Dienstbereiches zu betreten und die Gewässer zu befahren.

Was tun, wenn Sie einen offensichtlichen Fischereifrevel in Luxemburg beobachten?

Sagen wir's wie es ist, die Kontrolle der Fischerei ist leider nicht erste Priorität der Behörden. Wer einen Verstoss feststellt, sollte dies über den Notruf 113 bei der Polizei melden.
Optimalerweise auch mit Foto. Natürlich nicht um das Foto später auf Facebook zu posten, sondern als Beweis.
 

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